Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was Websites in Österreich jetzt beachten müssen
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes wird digitale Zugänglichkeit zur Pflicht.
Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Die folgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und fassen den aktuellen Stand zur gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zusammen. Sie basieren auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“). Dennoch ersetzt dieser Artikel keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Websites müssen barrierefrei werden – betrifft das auch meine?
Ja, sehr wahrscheinlich. Denn ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Österreich barrierefrei nutzbar sein. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Die Vorschriften gelten für Websites, die digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher richten – also zum Beispiel für Online-Shops, Terminbuchungssysteme oder auch einfache Kontaktformulare, wenn diese der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses dienen.
Barrierefreiheit wird ab 2025 Pflicht – für alle, die online Leistungen an Konsumenten anbieten.
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Auch reine Informationsseiten, etwa ohne Kontaktmöglichkeit, sind meist nicht betroffen.
Was genau unter Barrierefreiheit zu verstehen ist, bis wann bestehende Seiten umgestellt sein müssen und wie die Umsetzung aussehen kann, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Barrierefreie Websites ab 2025: Was Unternehmen und Agenturen jetzt wissen sollten
Das Thema „Barrierefreiheit im Web“ wird 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 sind zahlreiche Website-Betreiber gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Pflicht zur Barrierefreiheit: Gilt für Websites mit Verkaufs-, Buchungs- oder Interaktionsfunktionen.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Dazu gehören nicht nur klassische Online-Shops, sondern auch Websites mit Terminbuchung, Reservierungsfunktionen oder Kontaktformularen, die auf einen Vertragsabschluss abzielen. Wer beispielsweise über seine Website Beratungstermine oder Dienstleistungen zur Buchung anbietet, fällt in der Regel bereits unter das Gesetz.
Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Auch rein informierende Websites ohne Verkaufs- oder Interaktionsmöglichkeit, wie beispielsweise digitale Visitenkarten oder Veranstaltungsseiten ohne Buchungsfunktion, sind in den meisten Fällen nicht betroffen.
Was heißt „barrierefrei“ überhaupt?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte von möglichst allen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) in der Konformitätsstufe AA sowie der europäischen Norm EN 301 549.
Barrierefreiheit heißt: Informationen müssen mindestens über zwei Sinneskanäle wahrnehmbar sein.
Konkret umfasst das unter anderem:
- gut lesbare Texte mit ausreichendem Kontrast
- die Möglichkeit zur vollständigen Tastaturbedienung
- beschriftete Formulare mit logischer Fokusreihenfolge
- Alternativtexte für Bilder
- Untertitel für Videos oder alternative Textversionen
- semantisch korrektes HTML für Screenreader
Auch wenn viele moderne Websites bereits Teile dieser Anforderungen erfüllen, ist eine übergreifende Bewertung und Nachbesserung oft erforderlich.
Bis wann muss ich handeln?
Ab dem 28. Juni 2025 dürfen neu entwickelte Websites und Apps, die unter das Gesetz fallen, nur noch in barrierefreier Form veröffentlicht werden. Für bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren – allerdings nur, solange keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Als solche gelten z. B. die Einführung neuer Zahlungsmethoden oder die Erweiterung des Angebots um neue Produktkategorien.
Bestehende Systeme dürfen bis 2030 unverändert bestehen – bei wesentlichen Änderungen greift die Pflicht sofort.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bereits jetzt mit einer Überprüfung und schrittweisen Anpassung beginnen. Viele Maßnahmen lassen sich gut in Relaunches oder regelmäßige Optimierungen integrieren.
Wie barrierefrei ist „genug“?
Die gesetzlichen Vorgaben beschreiben Anforderungen, benennen jedoch keine exakten Messwerte. Tools wie Google Lighthouse, WAVE oder axe DevTools helfen bei der Analyse, liefern aber keine endgültige Bewertung.
Es gibt keinen Schwellenwert wie „90 % erfüllt“. Wichtig ist eine nachvollziehbare, dokumentierte Umsetzung.
Fehler in der Umsetzung sollten vermieden werden. Einzelne Warnungen in Tools sind jedoch in der Regel kein Problem, solange die wesentlichen Funktionen für alle Nutzer zugänglich bleiben.
Was droht bei Nichtumsetzung?
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz können mit Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro geahndet werden. In der Praxis wird zu Beginn jedoch mit einer beratenden Haltung der Behörden gerechnet.
Hinweise wie „diese Website ist nicht barrierefrei“ bieten keinen rechtlichen Schutz.
Zudem besteht die Pflicht zur Meldung, wenn die eigenen Angebote nicht den Anforderungen entsprechen – das betrifft auch Websites.
Was bringt echte Barrierefreiheit – und was nicht?
Barrierefreiheit ist mehr als ein technisches Plugin. Viele automatisierte Lösungen oder „Barrierefreiheits-Widgets“ stehen in der Kritik, weil sie oft nur optische Veränderungen liefern – ohne echte Zugänglichkeit zu schaffen.
Plugins allein reichen nicht. Entscheidend ist die gestalterische, technische und strukturelle Umsetzung.
Wer moderne Standards wie semantisch korrektes HTML, mobile Optimierung, Performance-Optimierung und klare Inhalte umsetzt, erreicht meist auch ein hohes Maß an Barrierefreiheit – und verbessert gleichzeitig SEO und Nutzerfreundlichkeit.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für Websites ohne Shop?
Ja – wenn darüber Termine gebucht, Dienstleistungen reserviert oder Verträge angebahnt werden können.
Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
Nur wenn Ihre Website unter das Gesetz fällt. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen. Empfehlenswert ist ein transparenter Hinweis, z. B. unter „Barrierefreiheit“ im Footer.
Wie viel Barrierefreiheit ist Pflicht?
Einzelne Fehler sind meist tolerierbar, solange die Seite nachvollziehbar strukturiert, bedienbar und zugänglich ist. Eine vollständige Umsetzung nach WCAG 2.1 AA ist das Ziel.
Was ist mit Plugins, die Barrierefreiheit versprechen?
Diese gelten oft als unzureichend und können sogar neue Probleme verursachen. Sauberer Code ist entscheidend.
Wer haftet für die Umsetzung – Betreiber oder Webagentur?
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Betreiber. Agenturen sollten jedoch aktiv über die Pflichten aufklären und Barrierefreiheit als Standard mit anbieten.
Gibt es Tools zur Überprüfung?
Ja: WAVE, axe DevTools, Google Lighthouse u. a. helfen bei der technischen Analyse – aber ersetzen keine fundierte Prüfung.
Was tun, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?
Beginnen Sie mit einer Analyse, dokumentieren Sie Ihre Schritte, planen Sie Verbesserungen. Ein Hinweis auf der Website bietet keinen Schutz – Transparenz und Umsetzung sind entscheidend.
Fazit: Jetzt handeln – aber mit Augenmaß
Das Barrierefreiheitsgesetz ist keine ferne EU-Richtlinie, sondern bald geltendes Recht in Österreich. Wer betroffen ist, sollte die Anforderungen ernst nehmen, aber sich nicht überfordern lassen.
Wer sauber programmiert und strukturiert denkt, ist oft näher an Barrierefreiheit als gedacht.
Der Aufwand lohnt sich: Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern steigert auch die Qualität, Sichtbarkeit und Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website.